Kopfgrafik Flugplatz Weimar

Mike oder Echo?

Fliegen kann man lernen. Wir sagen Ihnen wie!

Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ultraleicht- und »normalen« Sportflugzeugen?

Antwort: wie der Name schon sagt, geht es dabei um das Gewicht. Genau gesagt um das Abfluggewicht, also Flugzeug incl. Tankinhalt, Passagiere und Gepäck. (MTOW = engl.: Maximum Take Off Weight). Nach dem MTOW werden international Flugzeuge klassifiziert.

Ultraleichtflugzeuge sind kleine, leichte Flugzeuge für bis zu zwei Personen. Was ein Ultraleichtflugzeug genau ist, wird von Land zu Land noch unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Flugzeugklassen mit variierenden Zulassungsvorschriften.

Um Ultraleichtflugzeuge fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland eine SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F), wobei zwischen Motorschirmen, gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (Trikes), aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern auch in der Lizenz unterschieden wird. Der "Schein" für aerodynamisch gesteuerte UL wird an unserer Flugschule im Rahmen der UL-Ausbildung erworben.

Für schwerere Flugzeuge (z.B. die Cessna) benötigt man eine andere Fluglizenz, die separat erworben werden kann. Für Inhaber eines SPL-F (s.o.) ist eine Erweiterung im Sinne einer »Aufbauschulung« möglich. Die Privatpilotenlizenz (für Flugzeuge bis 2000 kg MTOW) gibt es in verschiedenen Varianten, von PPL-N (National) über PPL-A (International)  bis JAR-FCL (Privatpilotenschein nach europäischem Standard). Neben der "Aufbauschulung" ist natürlich auch eine direkte Ausbildung zum PPL-Privatpiloten  möglich. --> Tel. 03643/518251


Buchstabe M

Alle Ultraleichtflugzeuge tragen ein »M« (gesprochen »Mike«; engl. für Microlight). Die restlichen drei Buchstaben des Kennzeichens sind, wie beim KFZ-Kennzeichen auch, eine individuelle Kombination.

Das Kennzeichen verrät: dies ist ein UL-Flugzeug. Nach dem Buchstaben D für »Deutschland« folgt bei allen Ultraleichtflugzeugen ein »M«.

Einige leichte, fliegende Objekte können als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden: Leichtflugzeuge, Drehflügler wie Hubschrauber und Tragschrauber (Gyrokopter), motorisierte Hängegleiter, seltener Segelflugzeuge und Motorsegler, motorisierte Gleitschirme, Wasserflugzeuge, Kunstflugzeuge, und vieles andere mehr.

Die maximale Abflugmasse (MTOW) der Ultraleichtflugzeuge darf in Europa bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. 472,5 Kilogramm in Deutschland und der Schweiz mit Gesamtrettungssystem nicht überschreiten. Neben dem Vertrauen in die Flugschule entscheidet oft gerade das Vorhandensein genau dieses Rettungssystems über das »go« für eine Ausbildung zum Privatpiloten. Fragen Sie uns nach dieser interessanten Technik...


Buchstabe E

Flugzeuge bis 2t Abfluggewicht werden in die E-Klasse eingeordnet. Das E wird im int. Fliegeralphabet als »Echo« ausgesprochen.

Auf diesem Flugzeug steht: D-EESJ (Cessna C172). D steht wieder für Deutschland, und der Buchstabe E verrät uns, dass es sich um ein einmotoriges Kleinflugzeug (auch Leichtflugzeug) bis 2 t Abfluggewicht handelt. In dieses Flugzeug passen bereits 4 Personen. Flugzeuge dieser Klasse werden allgemein als Kleinflugzeuge oder auch Leichtflugzeuge (bis 2 t) bezeichnet.

Weitere Kennzeichen und Zulassungen in Deutschland können zum Beispiel sein:

D-AXXX für Luftfahrzeuge > 20 t MTOW
D-FXXX für einmotorige Flugzeuge von 2 bis 5,7 t MTOW
D-GXXX für mehrmotorige Flugzeuge bis 2 t MTOW
D-HXXX für Hubschrauber
D-KXXX für Motorsegler
D-NXXX für ultraleichte Segelflugzeuge, Hängegleiter usw.
D-OXXX für Gas- und Heißluftballone
D-1234 für Segelflugzeuge, wobei »1234« für eine vierstellige Zahl steht